Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das digitale Angebot von fanfsys.online, einschließlich der Website, des Buchungssystems und gegebenenfalls verbundener mobiler Anwendungen.
Fanfun GmbH ist ein POS System Anbieter mit Onlinebuchungssystem, das Veranstaltern den OnlineVerkauf von Eintrittskarten, Speisen, Getränke etc. ermöglicht.
Wir sind bestrebt, unsere digitalen Dienste für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich und nutzbar zu gestalten.
Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote.
Unsere Website und unser Buchungssystem sind derzeit teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um die vollständige Barrierefreiheit unserer digitalen Dienste zu erreichen.
Diese Erklärung wurde am 19. Dezember 2025 erstellt.
Grundlage ist eine interne Selbstbewertung sowie eine technische Überprüfung ausgewählter Seiten und Funktionen.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von www.fansys.online. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Fanfun GmbH
Europa Allee 2
60327 Frankfurt am Main, Deutschland
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Sollten Sie mit der Antwort von fanfsys.online auf Ihr Feedback nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Diese hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen oder privaten Stellen über die Barrierefreiheit digitaler Angebote zu klären.
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Fanfun GmbH überprüft diese Erklärung und die technische Barrierefreiheit regelmäßig, mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen des digitalen Angebots.